Finanzen
Die Rolle der Schweiz im Magnitsky-Fall gerät angesichts von Millionenüberweisungen ins Ausland unter die Lupe
Während die Parlamentarische Versammlung des Europarats eine Resolution vorbereitet, die den Umgang der Schweiz mit der Magnitsky-Affäre kritisiert, zeigen Ermittlungen, dass kürzlich Millionen von Dollar, die mit dem Betrugsfall in Verbindung stehen, von Schweizer Bankkonten ins Ausland überwiesen wurden.

Ein aufsehenerregender Betrugsfall über 230 Millionen Dollar, der im Herzen Moskaus seinen Anfang nahm, verfolgt nun erneut die Schweizerische Eidgenossenschaft. Während die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) über eine Resolution abstimmen will, die den Ruf der Schweiz als Rechtsstaat erschüttern könnte, steht das Justizsystem des Landes unter Beschuss. Die Magnitsky-Affäre, eine umfangreiche grenzüberschreitende Geldwäschereioperation, ist längst keine historische Randnotiz mehr, sondern ein brandaktuelles Thema. Obwohl die Schweizer Staatsanwaltschaften den Fall vor vier Jahren abgeschlossen haben, schlagen internationale Beobachter Alarm und fragen, ob die Alpenrepublik zu einem sicheren Hafen für illegales russisches Kapital geworden ist. Auf dem Spiel steht mehr als nur eingefrorenes Vermögen: Es geht um die grundlegende Frage, wie die Schweiz angesichts der globalen Korruption internationale Rechtsstandards anwendet.
Die grosse Flucht: Wie 6 Millionen Franken der UBS entglitten
Mehr als 6 Millionen Franken sind von Konten bei der UBS und Edmond de Rothschild abgeflossen und damit dem Zugriff der Bundesermittler entzogen worden. Allein im Februar 2026 überwies Denis Katsyv, ein russischer Staatsangehöriger, der mit dem von Sergei Magnitsky aufgedeckten Steuerbetrug über 230 Millionen Dollar in Verbindung steht, rund 5,5 Millionen Franken auf persönliche Konten in Israel und Armenien. Dieser Kapitalabfluss erfolgte, obwohl das Bundesgericht zuvor entschieden hatte, dass die Methode zur Berechnung der «kontaminierten» Gelder fehlerhaft war. Katsyv war ursprünglich dazu verpflichtet worden, lediglich 1 Prozent seines Vermögens einzuziehen, eine bescheidene Summe von 78 000 Dollar. Bevor die Behörden den Einzug neu berechnen konnten, gelang es ihm jedoch, fast 99 Prozent seines Vermögens ins Ausland zu transferieren. Der Zeitpunkt ist alarmierend: Die Überweisungen erfolgten nur wenige Wochen nach einem wegweisenden Gerichtsurteil, das eigentlich eine sofortige Sperrung hätte auslösen sollen.
Verfassungskrise trifft die Bundesanwaltschaft
Das Bundesgericht hat der Bundesanwaltschaft einen schweren Schlag versetzt und deren Umgang mit den Magnitsky-Geldern als «verfassungswidrig» bezeichnet. In einem Urteil, das in der Rechtsgemeinschaft für grosses Aufsehen gesorgt hat, befand das Gericht, dass der Formel der Bundesanwaltschaft zur Bestimmung, welche Gelder aus kriminellen Aktivitäten stammten, die gesetzliche Grundlage fehlte. Dieses Versäumnis ermöglichte es mit dem Betrug verbundenen Personen, über den grössten Teil ihres Vermögens weiterhin zu verfügen. Rechtsexperten, darunter der Zürcher Anwalt Thomas Rihm, argumentieren, die Bundesanwaltschaft sei nach dem Gerichtsentscheid gesetzlich verpflichtet gewesen, diese Vermögenswerte zu beschlagnahmen. Stattdessen entstand durch das Ausbleiben sofortigen Handelns ein Vakuum, das den Abfluss des Kapitals ermöglichte. Diese Verfahrensnachlässigkeit könnte die Schweizerische Eidgenossenschaft nun einer strengen Staatshaftung aussetzen, denn die Möglichkeit, das Geld zurückzuholen, dürfte sich bereits in Luft aufgelöst haben.
Strassburg fordert Rechenschaft im Schatten der Magnitsky-Affäre
In Strassburg wächst der Druck, während die PACE über eine Resolution abstimmt, die den «umstrittenen» Umgang der Schweiz mit dem Magnitsky-Fall offen kritisiert. Auch wenn Resolutionen der PACE nicht bindend sind, haben sie grosses politisches Gewicht und prägen die internationale Debatte über die Rechtsstaatlichkeit. Der vom Ausschuss für Recht und Menschenrechte einstimmig verabschiedete Resolutionsentwurf verlangt eine Erklärung dafür, weshalb Schweizer Behörden einen Fall mit derart massiver Korruption abgeschlossen haben, während andere Staaten ihre Ermittlungen fortsetzten. Die Schweiz, ein Mitglied des Europarats, sieht sich nun in der unangenehmen Lage, ihre richterliche Unabhängigkeit gegen den Vorwurf verteidigen zu müssen, sie gehe zu nachsichtig mit Geldwäscherei um. Die Resolution wirft eine zugespitzte Frage auf: Entspricht das Schweizer Justizsystem noch den internationalen Normen, oder ist es davon abgewichen, um seinen Finanzsektor zu schützen?
Ein Ruf am Abgrund: Der Preis des Nichthandelns
Die Folgen dieses Versagens reichen weit über die 6 Millionen Franken hinaus, die kürzlich die Schweiz verlassen haben. Die Schweiz steht nun vor einer doppelten Krise: einem Versagen im Inland und diplomatischen Konsequenzen auf internationaler Ebene. Kann die Bundesanwaltschaft nicht nachweisen, dass sie Vermögenswerte im Zusammenhang mit globaler Korruption wirksam sperren und einziehen kann, droht der Schweiz, im internationalen Finanzsystem an den Rand gedrängt zu werden. Der Magnitsky-Fall ist zum Prüfstein für die «neue Schweiz» geworden, ein Land, das von sich behauptet, die Ära des Bankgeheimnisses hinter sich gelassen zu haben. Doch während unter den Augen der Bundesanwaltschaft Millionen nach Israel und Armenien überwiesen werden, wirkt diese Behauptung zunehmend brüchig. Das Schweizer Parlament muss sich nun damit auseinandersetzen, ob die geltenden Gesetze der Bundesanwaltschaft genügend wirksame Mittel zum Handeln geben oder ob das System so ausgelegt ist, dass Mächtige mit ihrer Beute davonkommen können.