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Swiss Observer

Lindt erringt wegweisenden Sieg gegen Aldi in einem Markenrechtsstreit um Schokolade

Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli gewinnt einen Rechtsstreit und zwingt Aldi Suisse, den Verkauf ähnlich aussehender Schokoladenkugeln einzustellen. Damit schützt Lindt sein jährliches Lindor-Kugelgeschäft im Wert von CHF 44,8 Millionen.

Lindt erringt wegweisenden Sieg gegen Aldi in einem Markenrechtsstreit um Schokolade
AISWI swissinfo.ch

In einem wegweisenden Urteil hat der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli einen bedeutenden juristischen Sieg gegen Aldi Suisse in einem Markenrechtsstreit um Schokoladenkugeln errungen. Das Handelsgericht des Kantons Aargau hat den deutschen Discounter angewiesen, den Verkauf seiner Schokoladenkugeln «Moser Roth» einzustellen. Das Gericht kam zum Schluss, dass diese den ikonischen Lindor-Produkten von Lindt zu ähnlich seien. Das Urteil vom 14. Dezember ist ein wichtiger Erfolg für den Schweizer Schokoladenhersteller beim Schutz seiner Rechte an geistigem Eigentum.

Wirtschaftliche Auswirkungen und Bedeutung für den Markt

Der Fall verdeutlicht die erheblichen wirtschaftlichen Interessen, um die es geht: Die Lindor-Kugeln von Lindt & Sprüngli erzielen allein in der Schweiz einen Jahresumsatz von CHF 44,8 Millionen. Da das Urteil in die wichtige Weihnachtsverkaufszeit fiel, verpflichtete das Gericht Lindt, eine Sicherheitsleistung von CHF 200 000 zu hinterlegen, um den möglichen Auswirkungen auf die saisonalen Einnahmen von Aldi Rechnung zu tragen. Der Entscheid spiegelt das heikle Gleichgewicht zwischen dem Schutz von Rechten an geistigem Eigentum und der Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs auf dem Schweizer Premium-Schokoladenmarkt wider.

Ähnlichkeit der Produkte und Markenrechtsfragen

Im Zentrum des Rechtsstreits standen die Schokoladenkugeln «Moser Roth» von Aldi, die in einer rot-blauen Verpackung angeboten und seit Oktober 2024 als «Weihnachtsedition» vermarktet wurden. Das Gericht stufte die Produkte als «unnötig ähnlich» zu Lindts Lindor-Kugeln ein und hob damit die Bedeutung einer unverwechselbaren Markenidentität im wettbewerbsintensiven Schokoladenmarkt hervor. Der Fall folgt auf frühere erfolgreiche Bemühungen von Lindt um den Schutz seiner Marken, darunter ein jüngster Sieg in München im Zusammenhang mit den goldfolierten Schokoladenhasen des Unternehmens.

Rechtliche Folgen und weiteres Verfahren

Das Gericht hat den 13. März 2025 als Frist festgelegt, bis zu der Lindt & Sprüngli im Hauptverfahren eine Klage gegen Aldi Suisse einreichen muss. Dieser bedeutende Zwischenentscheid ist nur ein Schritt im laufenden Rechtsverfahren. Der Fall setzt einen wichtigen Präzedenzfall für den Markenschutz in der Schweizer Lebensmittelindustrie und zeigt, dass sich die Schweiz dem Schutz der Rechte etablierter Schweizer Marken an geistigem Eigentum verpflichtet fühlt. Die Auflage, eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen, zeigt zudem, dass das Gericht die unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt.